Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Drei Babys in der Universitätsfrauenklink in Leipzig Bild vergrößern Drei Babys in der Universitätsfrauenklinik in Leipzig (© dpa / picture-alliance)

Malaysische Geburtsurkunde

Zunächst einmal muss die Geburt des Kindes in Malaysia registriert werden. Das Antragsformular finden Sie hier (Homepage des "Jabatan Pendaftaran Negara"):

Deutsche Geburtsurkunde

Mittels eines Antrages auf Beurkundung der Geburt (§ 36 PstG) können Sie eine deutsche Geburtsurkunde für Ihr Kind erlangen. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem deutschen Meldewohnsitz. Wenn Sie nicht mehr gemeldet sind, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin, zuständig.
Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen , muss der Familienname des Kindes bestimmt werden. Der Antrag ist dann von beiden Elternteilen in der Botschaft zu unterschreiben.
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde und Namenserklärung unbedingt vorher einen Termin!

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Reisepässe der Eltern nebst zwei Fotokopien
- Heiratsurkunde der Eltern (bei ausländischen Heiratsurkunden gfls. mit Legalisationsvermerk und Übersetzung in die deutsche Sprache) nebst 2 Fotokopien
- malaysische Geburtsurkunde des Kindes (mit Legalisation durch Wisma Putra und deutscher Übersetzung) nebst zwei Fotokopien
- Geburtsurkunden der Eltern (bei ausländischen Heiratsurkunden gfls. mit Legalisationsvermerk und Übersetzung in die deutsche Sprache) nebst 2 Fotokopien
- bei unverheirateten Eltern Vaterschaftsanerkennung nebst Zustimmungserklärung der Mutter nebst 2 Fotokopien

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist die Erklärung des biologischen, nicht mit der Mutter des Kindes verheirateten Vaters, Vater des Kindes zu sein. Diese Erklärung muss der Vater bei den zuständigen Behörden seines Heimatstaates abgeben. Deutsche können diese Erklärung bei der Botschaft abgeben. Erforderlich ist zusätzlich die Zustimmung der Mutter.
Zur Vorbereitung der Beurkundung der Erklärungen sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Kopien der Reisepässe von Vater und Mutter
- gegenwärtige Anschrift in Malaysia
- Geburtsurkunde des Kindes, ggf. übersetzt und legalisiert
- Bescheinigung der Heimatbehörden, dass die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit einem anderen Mann verheiratet war/ist
- Mitteilung, ob eine Übersetzung in englische Sprache erforderlich ist und ob eine solche mündlich ausreicht oder schriftlich begehrt wird. Nur die schriftliche Übersetzung ist mit Kosten verbunden, die von den Antragstellern zu tragen sind.
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei; sie kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Reisepass für das Kind

Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, falls Mutter und/oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutsche sind.
Für Informationen zur Beantragung eines Reisepasses für Ihr Kind klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:

Bitte beachten: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.

Anzeige der Geburt