Beurkundung einer Auslandsehe im Eheregister (früher Familienbuch)

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Eheregister

Am 1. Januar 2009 ist das neue Personenstandsgesetz in Kraft getreten und das zur Beurkundung einer Auslandsehe bisher bekannte Familienbuch weggefallen. Die Eintragungen zu den Eltern und Kindern werden nicht mehr aktualisiert. Es können jedoch weiterhin aus den Heiratseinträgen Eheurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch erteilt werden.

An die Stelle des Familienbuches tritt der Eintrag in das Eheregister. Der Antrag auf Eintragung in das Eheregister ist freiwillig. Der Vorteil besteht darin, dass nach Beurkundung vom Standesamt eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden kann.

Standesamt

Zuständig für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich demnach keine Zuständigkeit im Inland, ist die Ersatzzuständigkeit durch das Standesamt I in Berlin gegeben.

Antragsstellung

Zur Antragsstellung sollten die folgenden Nachweise und Unterlagen dem Antrag beigefügt werden:

- Nachweis der Eheschließung (Eheurkunde in legalisierter Form)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (belaubigte Kopien des Reisepasses)
- Nachweis zur Abstammung (beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages)
- ggf. Nachweis zur Namensführung in der Ehe
- sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet oder verpartnert war:              
             - Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen,
               bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften
             - Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften
               (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile,
               bzw. Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
               mit Rechtskraftvermerk, gg. Anerkennungsbescheid
               der Landesjustizverwaltung)

Das zuständige Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Gebühren

Gebühren und Auslagen für die Anträge auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister werden durch das zuständige Standesamt nach Maßgabe von Landesrecht erhoben.
Das Standesamt I teilte mit, dass in Berlin für die Beurkundung von Auslandseheschließungen im Eheregister voraussichtlich Gebühren zwischen 60 und 100 Euro erhoben werden.
Die Ausstellung einer Eheurkunde bzw. eines beglaubigten Eheregisterauszuges kostet jeweil 10 Euro, sowie 5 Euro für jede weitere, gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde.

Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundung einer Auslandehe bei der Botschaft unbedingt vorher einen Termin!

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Beurkundung einer Auslandsehe