Reisepassanträge

Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Bitte beachten:
Da der Honorarkonsul in Penang nicht mit einem Fingerabdruckscanner ausgestattet ist, können dort nur noch Anträge auf einen vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass und Reiseausweis zur Rückkehr gestellt werden!

1. Wichtig! Gebühren zahlbar bar, oder mit Kreditkarte, in Ringgit, zum jeweiligen Wechselkurs der Botschaft 

wenn Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorgelegt wird
ohne Abmeldung
Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10  Jahre)
80,00 €
139,00 €
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
58,50 €
96,00 €
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
39,00 €
65,00 €
Kinderreisepass (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr möglich)
26,00 €
39,00 €
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
----
21,00 €
Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich 22,00 Euro
Expresszuschlag zusätzlich: 32,00 Euro

2. Voraussetzung

Voraussetzung für den Erhalt eines deutschen Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Auskunft zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen erteilt die Botschaft.

Zur Beantragung hat der Antragsteller persönlich bei der Botschaft zu erscheinen. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftliche Vollmacht erfolgen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt normalerweise 10 Jahre: Wer jünger als 24 Jahre ist, kann nur einen Reisepass für 6 Jahre erhalten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich. In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Tage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10 – 20Tage).

Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, können Sie einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten beantragen.

3. Dem Passantrag sind folgende Unterlagen beizufügen
  • Reisepass und Kopien der ersten zwei Seiten und die Seite mit dem malaysischen Visum

  • Eine Kopie der Geburtsurkunde 

  • Ggf. eine Kopie der Abmeldebescheinigung aus Deutschland
    (Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingholt)

  • Zwei biometriefähige Passbilder neueren Datums

Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos gemäß der Fotomustertafel . Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet werden und werden von der Bundesdruckerei zurückgewiesen. 

Fallbezogen müssen noch folgende Unterlgen vorgelegt werden:

  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Erklärung über die Namensführung in der Ehe/Heiratsurkunde

4. Pässe für Minderjährige
  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag (von den gesetzlichen Vertretern zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind). Bei gemeinsamer Sorge müssen beide Elternteile zur Beantragung vorsprechen, sowie das KInd

  • Zwei gleiche Passbilder (bitte Hinweise auf biometriefähige Passfotos beachten)

  • Geburtsurkunde im Original mit Kopie

  • Reisepässe der Eltern im Original, zusätzlich je eine Kopie

  • Bei Kindern nicht verheirateter Eltern:
    Urkunde über Vaterschaftsanerkennung

  • Bei Kindern verheirateter Eltern:
    Heiratsurkunde der Eltern mit Kopie

  • ggf. Erklärung über die Namensführung des Kindes

  • ggf. bisherigen Pass des Kindes mit Kopie

  • Bei Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke abgenommen werden

5. Passverlust: Was ist zu tun?

Passverlustprotokoll bei Polizei aufnehmen lassen.
Mit Verlustprotokoll, zwei Passfotos und möglichst einem Ersatz-Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) ein Ersatz-Reisedokument bei der Botschaft beantragen.

Mit dem neuen Reisedokument und dem Passverlustprotokoll der Polizei müssen Sie bei der malaysischen Immigration 

Adresse:
Immigration Department
Visa, Pass & Permit
Division G
Level 3 (Podium)
Block 2G4, No. 15 Persiaran Perdana
Precint 2
Putrajaya
Tel: 0060-(0)3-8880 1000/ 03-8880 1380
Website: www.imi.gov.my
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 7.30 - 15.30 Uhr

den erforderlichen Ausreisestempel einholen. Außerhalb der Öffnungszeiten, insbesondere am Wochenende, wird der Stempel gelegentlich auch vom Büro der Immigration am Flughafen erteilt. Die Botschaft kann hierfür jedoch keine Gewähr übernehmen.


Hinweis:
Die Botschaft stellt Ihnen grundsätzlich einen "Reiseausweis als Passersatz" zur Rückkehr nach Deutschland aus. Falls Sie für Reisen in andere Länder einen vorläufigen Reisepass benötigen, muss die Botschaft zuvor die Ermächtigung der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland einholen Die Bearbeitungsdauer kann zwischen 1 bis 2 Tage betragen, manchmal allerdings auch länger.

Bitte beachten: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.