Zollvorschriften

Anmeldepflicht für Barmittel

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt seit 15. Juni 2007 eine Anmeldepflicht für Barmittel von € 10.000 oder mehr, die bei der Einreise in oder bei der Ausreise aus der EU mitgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie hier!

Spürhund des Zolls bei der Arbeit

Ein- und Ausfuhrverbote

Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Wegen der Schlüsselstellung an den Außengrenzen der europäischen Gemeinschaft ist der Zollverwaltung auch die Überwachung dieser Ein- und Ausfuhrbeschränkungen übertragen. 

Zollvorschriften

Aktuelles aus Deutschland und der ganzen Welt